Verordnungen ab 2021 bei Kassenpatienten (gilt nicht für BG / Privat)

Am 01.01.2021 wurden für Patienten der gesetzlichen Krankenkassen die neuen Rezeptformulare eingeführt. Alle Rezepte, die ab dem 01.01.2021 ausgestellt werden, müssen zwingend auf diesem neuen Rezeptformular ausgestellt werden, denn die alten Rezeptformulare verlieren damit ihre Gültigkeit. Das bedeutet, dass Ihre Behandungen von der Krankenkasse dann auf keinen Fall erstattet werden..

Bitte prüfen Sie also folgendes:

Die Rezeptformulare können am besten an der oberen, rechten Ecke unterschieden werden.

Wurde Ihr Rezept noch im alten Jahr (2020) ausgestellt? Dann muss es so aussehen:

Wurde Ihr Rezept im neuen Jahr (2021) ausgestellt? Dann muss es so aussehen:

Entspricht Ihr Rezept nicht den Vorgaben?

Bitte lassen Sie sich das Rezept vom Arzt erneut ausstellen und kommen Sie mit dem gültigen Rezept zur ersten Behandlung.

Hier finden Sie einen Handzettel für Ihren Arzt